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Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen

Fachdienst 42 Straßenverkehr

Postanschrift:
Am Springintgut 3
21335 Lüneburg
04131 26-0

Leistungsbeschreibung

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, wie z. B.

  • Aufgrabungen im Straßenraum
  • Straßenbau
  • Arbeiten im Seitenraum
  • Aufstellung eines Gerüstes

müssen gesichert werden.

Vor Beginn der Arbeiten muss der Bauunternehmer (unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes) von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.

Verfahrensablauf

Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der besonderen örtlichen Gegebenheit zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen zu stellen.

Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Lüneburg.

Voraussetzungen

Welche verkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Verkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • schriftlicher Antrag,
  • Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell; RSA ist die Abkürzung für "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen")
  • eventuell Umleitungsplan

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 10,20 - 767,00 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Antragsfrist: 2 Wochen
Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.

Was sollte ich noch wissen?

Baustelleninformationen für Niedersachsen können im Internet auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Verkehrsmanagementzentrale abgefragt werden.

Auskunft erteilen auch die Verkehrsbehörden der Kommunen sowie die Straßen- und Autobahnmeistereien der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Bemerkungen

Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

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Sachgebiet Straßenverkehr:
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

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Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen für Baustellen / Baumaßnahmen nach § 45 Abs. 6 StVO

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