Ansprechpartner & mehr

Reisepass Ausstellung

Samtgemeinde Dahlenburg - Meldeamt - Fachbereich Inneres und Ordnung

Postanschrift:
Am Markt 17
21368 Dahlenburg
05851 86 - 32
05851 86 - 40

Leistungsbeschreibung

Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.

Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.

Verfahrensablauf

Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • ggf. bisheriger Reisepass
  • Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt

  • letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 70,00 Euro
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr: 21,00 Euro
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr: 37,50 Euro
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr: 59,50 Euro
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 92,00 Euro
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.

Geltungsdauer: 10 Jahre
für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
Geltungsdauer: 6 Jahre
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren

Was sollte ich noch wissen?

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Wichtige Informationen zum Thema

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Donnerstags auch 14.00 - 18.00 Uhr

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