Die Lebensgrundlage aller parlamentarischen Demokratien sind periodisch wiederkehrende Wahlen. In Deutschland sind die Wahlen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.
Wer wählt, wirkt am politischen Entscheidungsprozess mit, übt direkt oder indirekt Einfluss aus, vertritt seine eigenen Interessen und entscheidet über die Zusammensetzung der Volksvertretungen in der Europäischen Union, in Bund und Ländern sowie in den Landkreisen und Gemeinden. Außerdem bestimmen die niedersächsischen Wählerinnen und Wähler über die Personen an der Spitze der Landkreise und Gemeinden. Die Landrätinnen und Landräte bzw. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister werden in Direktwahlen für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt.
Weitere Informationen zu anderen Wahlen können Sie den Internetseiten des Bundeswahlleiters und der Niedersächsischen Landeswahlleiterin entnehmen.