Mittlerweile wird in fast allen Kommunen parallel zur allgemeinen Kommunal auch die/der hauptberufliche Hauptverwaltungsbeamte per Direktwahl gewählt. In der Samtgemeinde Dahlenburg ist dies die Samtgemeindebürgermeisterin/ der Samtgemeindebürgermeister. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Die/ der Hauptverwaltungsbeamte leitet die leitet und beaufsichtigt die Verwaltung und hat ebenso eine Stimme im Samtgemeindeausschuss sowie im Samtgemeinderat.
Ergebnis der Samtgemeindebürgermeister/in-Wahl am 12.09.2021 im Detail
Wahlvorschläge sind beim Samtgemeindewahlleiter einzureichen:
Bekanntmachung der Wahlleitung zur SGBM-Wahl
Änderung der gemeinsamen Wahlbekanntmachung zur Kommunalwahl 2021
Leitfaden der Landeswahlleitung für Wahlvorschlagsträger
Vordrucke:
SGBM - Anlage 5a - Einreichung Wahlvorschlag
SGBM - Anlage 7 - Bescheinigung Wahlrecht
SGBM - Anlage 8 - Zustimmungserklärung Deutsche/r
SGBM - Anlage 9 - Zustimmungserklärung EU-Bürger/in
SGBM - Anlage 10a - Bescheinigung Wählbarkeit
SGBM - Anlage 11a - Niederschrift Aufstellungsversammlung
SGBM - Anlage 12 - Versicherung Eides statt
Falls das Formblatt 6a für Unterstützerunterschriften notwendig ist, wird dieses seperat und gesiegelt vom Wahlleiter ausgehändigt.