Die Bunderegierung wird voraussichtlich im Laufe der nächsten zwei Wochen beschließen, dass ukrainische Flüchtlinge mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 bzw. eine Fiktionsbescheinigung zum SGB II Bereich überstellt werden.
Ob es eine Übergangsfrist gibt, ist noch ungewiss. Aktuell wird davon ausgegangen, dass es ein stichtagsbezogener Wechsel sein wird.
Erste Informationen (auch auf Ukrainisch) erhalten Sie auf der Internetseite der Arbeitsagentur:
https://www.arbeitsagentur.de/ukraine
Eine SGB Broschüre auf Ukrainisch „einfach erklärt“ finden Sie hier, einen Fragenbogen zur Datenerfassung des Jobcenters hier.
Im Download Bereich der Bundesagentur für Arbeit stehen die Antragsvordrucke bereit:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos#1478809808529
Sobald uns weitere Informationen bekannt werden, infomieren wir Sie hier auf unserer Homepage.
Stand 11.05.2022_SP