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Bekanntmachungen

Leinenpflicht für Hunde vom 1. April bis zum 15. Juli

Die allgemeine Brut- und Setzzeit wurde für den Zeitraum vom

1. April bis zum 15. Juli festgelegt um den Nachwuchs wildlebender Tierarten zu schützen.

Bestimmte Jungtiere erblicken das Licht der Welt relativ ungeschützt am Boden. Sie sind besonders durch die Veränderung der Landschaft gefährdet und vielerorts schon verschwunden. Deshalb benötigen sie unsere besondere Rücksichtnahme und Schutz.

Deshalb müssen Hunde während der Brut- und Setzzeit in der freien Landschaft angeleint werden.

Die Nichteinhaltung der Leinenpflicht gilt als Ordnungswidrigkeit und wird von der Samtgemeinde Dahlenburg mit einer hohen Geldbuße geahndet.

Auch wenn nicht alle freilaufenden Hunde eine Gefahr für die wildlebenden Tiere darstellen, ist es wichtig seinen Hund in dieser Zeit an der Leine zu führen und nicht abseits der Wege laufen zu lassen. Denn oftmals reicht schon ein neugieriger Kontakt zwischen Hund und Jungtier aus, um eine Störung der Tierfamilien zu verursachen, die dazu führt, dass die Jungtiere von ihren Müttern verstoßen werden.

Weitere Informationen zur Leinenpflicht in Niedersachen, insbesondere „Was fällt unter den Begriff der "freien Landschaft"?“ finden sie hier: https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/wald_holz_jagd/wald_und_forstwirtschaft/ue_wald_und_forstwirtschaft/mit-dem-hund-in-der-freien-landschaft-132036.html

Stand 01.04.2022