Auswahl der Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Im laufenden Jahr hat die Auswahl von Schöffen und Hilfsschöffen für das Amtsgericht Lüneburg und die Strafkammer des Landgerichts Lüneburg für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 zu erfolgen.
Seitens der Samtgemeinde Dahlenburg ist eine Vorschlagsliste mit 11 Personen aufzustellen, die vom Samtgemeinderat zu beschließen ist.
Voraussetzung für die Bewerbung als Schöffe ist, dass die Interessenten in der Samtgemeinde Dahlenburg wohnen, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am Tag des Amtsbeginns, also am 1. Januar 2024, mindestens 25 Jahre alt sind und das 70.Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Interessenten können Ihre Bewerbung als Schöffe schriftlich bis zum 14.02.2023 an die Samtgemeinde Dahlenburg, Am Markt 17, 21368 Dahlenburg einreichen.
Ein Musterformular für die Bewerbungen gibt es unter
https://schoeffenwahl2023.de/
und das dort verlinkte Formular
https://schoeffenwahl2023.de/wp-content/uploads/Schoeffe_Bewerbungsformular_2023.pdf
https://schoeffenwahl2023.de/wp-content/uploads/Jugendschoeffe_Bewerbungsformular_2023.pdf
Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.schoeffen.de