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Bekanntmachungen

Härtefallhilfe für Privathaushalte für Heizkosten

Das niedersächsische Wirtschaftsministerium hat bekanntgegeben, dass Wohlfahrtsverbände Unterstützungsangebote für Privathaushalte in Härtefällen bietet.

Private Haushalte, die mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können rückwirkend für das Jahr 2022 Härtefallhilfen für ihre Heizkosten beantragen.

Sollten Antragsteller keine Unterstützung im privaten Umfeld (Verwandte, Freunde oder Nachbarn) finden, können ab sofort die sozialen Beratungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen (Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rote Kreuz, Diakonie, der Landesverband der Jüdischen Gemeinden und der Paritätische Wohlfahrtsverband) aufgesucht werden.

Die Beantragung ist möglich unter: www.t1p.de/heizkostenhilfe-nds

Weiterhin kann der Antrag auch in Papierform gestellt werden. Dieser ist in den Beratungsstellen verfügbar oder kann heruntergeladen werden, wenn der Online-Rechner (www.t1p.de/rechner-papierantrag-nds) eine Antragsberechtigung festgestellt hat.

Nur vollständig und korrekt ausgefüllte Anträge werden angenommen. Es wird daher empfohlen, einen Online-Antrag zu stellen, da die Plattform beim korrekten Ausfüllen des Antrags unterstützt.

08.06.2023_SP