Sehr geehrte Bürger:innen und Interessierte,
wir möchten Sie über das neu aufgelegte Denkmalschutz-Sonderprogramm informieren:
Folgendes ist bei der Antragstellung zu beachten:
1. Der Antrag muss vom Projektträger ausgefüllt und an die jeweils zuständige Landesdenkmalschutzbehörde gesendet werden.
Antragssteller/Projektträger können die Länder bzw. andere Gebietskörperschaften, Kirchen, Stiftungen, Vereine oder Privatpersonen sein. Der Antrag muss vom Projektträger ausgefüllt und an die jeweils zuständige Landesdenkmalschutzbehörde gesendet werden. Die Landesdenkmalschutzbehörde muss sodann die nationale Bedeutsamkeit des Denkmals feststellen und sendet im Anschluss den Antrag samt ihrer Stellungnahme an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Das Ganze muss bis zum 31.03.2023 bei BKM eingegangen sein. Achtung: Die Fristen der einzelnen Landesbehörden können ggf. schon deutlich früher enden. Den Antrag für das diesjährige Programm sowie eine Übersicht der Landesdenkmalschutzbehörden finden Sie im Anhang. Dort können Projekte auch die notwendige Beratungen erhalten.
2. Der Antrag muss den Fördergrundsätzen entsprechen. Auch diese sind im Anhang nachzulesen.
Auf drei Dinge wird bereits jetzt hingewiesen:
Der Bund übernimmt maximal 50% der förderfähigen Kosten der Maßnahme. Die Höhe der Förderfähigkeit setzt die jeweilige Landesdenkmalschutzbehörde fest. Die anderen 50% (Ko-Finanzierung) müssen anderweitig organisiert werden (Land, Kommune, Stiftung, private Dritte, etc.). Eine Ko-Finanzierung über EU-Mittel oder aus anderen Töpfen des Bundeshaushalts ist haushaltsrechtlich nicht möglich.
Die Maßnahmen müssen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen. Renovierungsarbeiten sowie Umbau- und nutzungsbezogene Modernisierungsmaßnahmen sind nicht förderfähig.
Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Dokumenten:
Fördergrundsätze zum Denkmalschutz-Sonderprogramm
Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung aus einem Denkmalschutz-Sonderprogramm
Antragstellen zum Sonderprogramm