Beteiligungsverfahren zur Neuaufstellung des RROP 2025
Stellungnahme der SG Dahlenburg
Sehr geehrter Herr Landrat Böther,
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Samtgemeinderat und die Verwaltung haben die Unterlagen des Entwurfes zum 1. Beteiligungserfahren im Hinblick auf die Gesamtentwicklung des Landkreises und im Besonderen auf die Ziele der geplanten Entwicklungen in der Samtgemeinde Dahlenburg geprüft. Vorab möchten wir Ihnen und den Kolleg:innen aus den Fachabteilungen des Landkreises für die umfangreiche Erarbeitung danken.
In vielen Punkten können wir die formulierten Ziele unterstützen und teilen.
Für die von uns relevanten Bereiche reichen wir folgende Anregungen und Einwendungen mit der Bitte um Kenntnisnahme und Prüfung ein:
A2.1.2. Wohnbauliche Entwicklung
Grundsätzlich begrüßt die SG Dahlenburg die vorgeschlagenen Entwicklungsziele zur Wohnraumbildung. Die Flächenzahlen für die SG Dahlenburg scheinen für die nächsten 10 Jahre auskömmlich und der Region angepasst. Alternative Wohnformen, Innenverdichtung und flächensparende Bauweise können bei der weiteren Siedlungsentwicklung auch im ländlichen Bereich Berücksichtigung finden.
Die Idee einer dynamischen Entwicklung in den Samtgemeinden mit Möglichkeiten zur Übertragung von Flächenkapazitäten an das Grundzentrum sowie einer möglichen Übertragung der Flächenkapazitäten in sich entwickelnde Wohnstandorte, wenn entsprechende Siedlungskonzepte vorgelegt werden, wird begrüßt.
In der Samtgemeinde Dahlenburg hat die Ortschaft Nahrendorf die Kapazitäten zur Entwicklung zum W 2 Standort. Die Möglichkeit wird in der weiteren Siedlungsentwicklung und Planung der Samtgemeinde berücksichtigt.
Die Niederlassung von Hausärzten sollte auch in Ortschaften der Gliedgemeinden zugelassen werden, wenn dadurch eine Verbesserung der Grundversorgung in der Fläche erreicht werden kann. Wir bitten das zu prüfen und zuzulassen.
A2.1.3. Gewerbliche Entwicklung
Die Einordnung des Gewerbegebietes Dahlenburg Quickborn als Gewerbestandort mit überregionaler Bedeutung wird begrüßt. Die Anbindung an die Umgehungsstraße B 216 ist gut.
Die vorhandenen Flächen sind bereits vollumfänglich verkauft. Freie Flächen sind nicht mehr vorhanden, weshalb eingehende Anfragen derzeit abgewiesen werden müssen.
Die SG Dahlenburg plant daher die Erweiterung des Gewerbegebietes um der Nachfrage gerecht zu werden und so den Wirtschaftsstandort zu stärken..
Für eine Erweiterung werden zur Zeit die Flächen nördlich der Umgehungsstraße als geeignet eingeschätzt. Dem entgegen steht jedoch das im Entwurf des RROP festgelegte Vorranggebiet Rohstoffgewinnung TON (ca. 12,7 ha).
Auf die geplante Entwicklung des Gewerbegebietes im Bereich dieser Fläche soll im RROP Rücksicht genommen werden, damit eine zeitnahe Erweiterung möglich ist. Das Vorranggebiet sollte der Entwicklung des überörtlich regional bedeutsamen Gewerbegebietes nicht entgegenstehen. Wir bitten um Prüfung und Beachtung.
Einer Erweiterung in Richtung Westen stehen landwirtschaftlich wertvolle Böden sowie die Nähe zur Neetze entgegen. Einer Erweiterung in Richtung Osten würde die Siedlungsentwicklung des Flecken Dahlenburg zu sehr beeinträchtigen. Der Flächenentwicklung in Richtung Norden soll Raum, gegeben werden und Berücksichtigung im RROP finden.
Entwicklungspotential für die Erweiterung des Gewerbegebiets sehen wir in diesen Bereichen:
- Sicherung und Erweiterung der örtlich ansässigen Betriebe
- Flächen für ÖPNV Standorte mit Versorgungseinrichtung (Strom oder Wasserstoff)
- Flächen für die Speicherung und Umwandlung von regional erzeugter Energie
- Flächen für die Verarbeitung von Produkten aus regional erzeugten nachwachsenden Rohstoffen für das Baugewerbe, zur Stärkung der Landwirtschaft, zur Sicherung von Arbeitsplätzen und als Beitrag zur Rohstoffunabhängigkeit.
Weiter sollen Flächen an der B 216 und an der vorhandenen Bahnstrecke in Zukunft Berücksichtigung finden:
- Bahnhof Göhrde
- Bahnhof Neetzendorf
- Bahnhof Lemgrabe / Dahlenburg
- Oldendorf an der B 216 (im Falle einer Herstellung der Umgehung von Oldendorf)
A2.1.4. Tourismus
Im aktuell gültigen RROP ist für das Grundzentrum Dahlenburg die Zielentwicklung Tourismus festgelegt. Diese Festlegung wird im vorliegenden Entwurf aufgehoben und auf die Zielentwicklung Erholung herabgestuft.
Die bisherige Zielentwicklung Erholung für diverse Ortschaften in der Samtgemeinde wird aufgehoben.
Mit dieser Veränderung eines wesentlichen Entwicklungszieles von Teilen der Samtgemeinde, erklärt sich die SG nicht einverstanden. Wir bitten um Prüfung der Entwurfsunterlage zu diesem Punkt. Hier ist aus unserer Sicht nachzuarbeiten.
Dahlenburg
Für das Grundzentrum Dahlenburg ist die Zielentwicklung Tourismus wieder darzustellen. Die SG Dahlenburg unterhält eine Tourismusinformation. Weiterhin betreibt die SG Dahlenburg einen Campingplatz. Für diesen Campingplatz wird derzeit ein neues Konzept für nachhaltigen Tourismus in der Metropolregion Hamburg entwickelt. Besonders die Anbindung des Campingplatzes an den Bahnhof Lemgrabe und die Einbindung in die regionalen und überregionalen Radwegenetze, sowie die noch zu kennzeichnenden Wanderwege, werden die Region touristisch aufwerten.
In den vergangenen Jahren wurden diverse ehemalige Stall- und Wirtschaftsgebäude in Ferienwohnraum umgewandelt und stellen eine gute wirtschaftliche Ergänzung und Nachnutzung der Gebäude dar. Dieser wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeit soll Raum gegeben werden.
In unmittelbarer Nähe zum Campingplatz unterhält die SG Dahlenburg ein Freibad, welches durch die Abwärme der örtlichen Biogasanlage mit regenerativer Energie kosten- und ressourcensparend erwärmt wird und in der Regel eine lange Schwimmsaison von Mitte April bis Ende September ermöglicht. Freibad und Campingplatz zusammen bieten eine attraktive Grundlage für nachhaltigen Tourismus der Region. Auch wenn Sportanlagen und Freibäder im Entwurf des RROP´s nicht als touristisch bewertet wird, ist das Vorhandensein vieler regionaler Qualitäten eine gute Grundlage für eine nachhaltige touristische Entwicklung in der Metropolregion Hamburg.
Ellringen
Besonders hervorzuheben ist die touristische Funktion der Ortschaft Ellringen.
U.a. ist der Kronshof ist nicht nur als Sportanlage zu verankern, sondern auch als Tourismusschwerpunkt zu benennen. Neben dem Kronshof sind für touristische Angebote der Ferienhof Trapp und das Tagungszentrum Ellernhof zu erwähnen. In der Ortschaft Leestahl, die zum Flecken Dahlenburg gehört, sind ebenfalls Beherbergungsbetriebe vorhanden. Weitere touristisch wertvolle Einrichtungen und Veranstaltungen haben sich entwickelt (Dachs Brauerei, Oldtimertreffen) und bewerben die Region. Mehr als 10.000 Übernachtungen werden hier pro Jahr gebucht. Diesem Status wird im RROP kein Raum gegeben. Das ist nachzubessern und mit einer planerischen Zielentwicklung zu stärken. Dieser Entwicklung soll Raum und Bedeutung gegeben werden. Wir bitten dringlich um Prüfung und Nachbesserung.
Die Aufnahme der Zielentwicklung Tourismus für die Ortschaften Dahlenburg und Ellringen ist wichtig für die Positionierung und Entwicklung der Region innerhalb der Metropolregion Hamburg. Eine Erreichbarkeit durch den ÖPNV inkl. mehreren Bahnanschlüssen ist gegeben. Das Grundzentrum Dahlenburg bietet nicht nur durch die o.g. Einrichtungen Aufenthalts- und Erlebnisqualität. Auch das hier ansässige Heimatmuseum ist Anziehungspunkt. Landwirtschaft wird für Besucher der Samtgemeinde sichtbar, da viele Betriebe inzwischen Hofläden unterhalten.
Erholung
Die Gemeinden Nahrendorf und Tosterglope können jeweils Gemeindeflächen im Naturpark „Elbhöhen Wendland“ vorweisen. Die Ortschaften Ventschau, Tosterglope und Nahrendorf sollen deshalb mit in die Zielentwicklung Erholung aufgenommen werden. Die Landschaft rund um die Ortschaft Ventschau ist in großen Teilen als Landschaftsschutzgebiet eingestuft worden und weist viele besonderes Merkmale für Erholungszwecke auf. Wir bitten um Prüfung und Aufnahme Entwicklungsziel Erholung.
Sport
Die Aufnahme des Kronshofes in Ellringen für die Zielentwicklung Sport wird begrüßt.
Weiterhin ist zu prüfen, ob die Reitplatzanlage in Nahrendorf mit in die Zielentwicklung Sport aufgenommen werden kann. Dort finden mehrmals im Jahr regional bedeutsame Reitturniere statt. Des Weiteren ist das Sportzentrum in der Ortschaft Dahlenburg (Im Dornweg) zu erwähnen, da sich hier ein DFB Jugend Stützpunkt befindet.
A 2.2. Entwicklung Daseinsvorsorge und Zentralen Orte
Der Flecken Dahlenburg und die SG Dahlenburg werden das Grundzentrum durch vorausschauende Planung und vorausschauenden Flächenerwerb weiterentwickeln. Eine Stärkung des Ortszentrums, wie im Einzelhandelsgutachten benannt, ist bereits durch die Benennung eines Sanierungsgebietes und ein noch aufzustellender B – Plan für den Ortskern in Vorbereitung. Der Ortskern soll durch konzeptionelle Qualitätsverbesserungen gezielt und angemessen gestärkt werden.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass das Gutachten zur Entwicklung der Bevölkerungszahlen aus dem Jahr 2018 stammt. Die Pandemie, der Krieg in der Ukraine, die anhaltende Inflation und Verteuerungen in vielen Bereichen haben dazu geführt, dass der Standort SG Dahlenburg attraktiver geworden ist.
Insgesamt ist eine positive Bevölkerungsentwicklung und eine steigende Wohnraumnachfrage zu beobachten. Die Stadtflucht ist deutlich spürbar. Der abgeschlossene Glasfaserausbau macht die Region auch das Arbeiten im Homeoffice attraktiv.
Die Studie ist nachzubessern, da die aktuellen, daraus unerwarteten Bevölkerungsentwicklungen nicht beachtet werden. Wir bitten um Prüfung.
A 2.3. Entwicklung der Versorgungsstrukturen des Einzelhandels
Gem. Einzelhandelsgutachten wird die Versorgungslage als gut bewertet. Aufgefallen ist, dass in die Flächenberechnungen der vorhandenen Verkaufsflächen auch die Flächen des Sozialkaufhauses eingeflossen sind. Entspricht das den Anforderungen und Kriterien?
A 3. Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Freiraumfunktionen und Freiraumnutzungen
Gem. RROP – Entwurf sollen wertvolle Bereiche von Natur und Landschaft im unbesiedelten und besiedelten Bereich geschützt, erhalten und entwickelt werden, damit die biologische Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit, sowie der Erholungswert nachhaltig gesichert werden.
Im RROP wird besonders das Waldgebiet Bargmoor – Breetze hervorgehoben. Das Waldgebiet Breetze ist ein Gebiet für Trinkwassergewinnung und Wasserschutzgebiet.
Gleichzeitig sind für dieses Gebiet große Flächen für Windkraft vorgesehen.
Es ist zu prüfen, ob diese Ziele gleichzeitig verträglich umzusetzen sind.
A.3.1. Entwicklung eines landesweiten Freiraumverbunds und seiner Funktionen
Landschaftsbezogene Erholung:
Die SG-Flächen im Bereich des Naturparkes „Elbhöhen Wendland“ in den Gemeinden Tosterglope und Nahrendorf sind als „Vorranggebiet landschaftsbezogene Erholungsfläche“ aufzunehmen. Ebenso ergänzt werden sollte die Ortschaft Ellringen für landschaftsbezogene Erholung und Tourismus.
A 3.1.1. Elemente und Funktionen des regionalen Freiraumverbunds, Bodenschutz
Innerhalb der SG Dahlenburg sind drei Gebiete für Rohstoffgewinnung festgelegt worden. Das Gebiet für Tonabbau steht einer Weiterentwicklung des überörtlich bedeutsamen „Gewerbegebietes Quickborn“ entgegen.
Der gewerblichen Entwicklung sollte Vorrang gegeben werden. Wir bitten um Prüfung.
A 4.1. + 4.1.2. Technische Infrastruktur und der raumstrukturellen Standortpotenziale, Schienenverkehr, öffentlicher Personennachverkehr, Fahrradverkehr
Die Erhöhung auf einen zwei Stundentakt der Bahnstrecke Lüneburg – Dannenberg wird begrüßt und unterstützt. Die Wohnstandorte in der Nähe der vorhandenen Bahnstationen gewinnen an Attraktivität. Leerstand kann vermieden werden und ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebäude können umgenutzt werden, wenn der ÖPNV Anschluss gewährleistet wird.
Unter diesen Gesichtspunkten wird um Prüfung der Standorterhaltung des Bahnhofes Neetzendorf gebeten.
Der Ausbau des ÖPNVS und des Radwegenetzes wird begrüßt.
A 4.2. Erneuerbare Energieversorgung und Energieinfrastruktur /
A.4.2.2. Erneuerbare Energieerzeugung
Grundsätzlich wird die Energiewende begrüßt.
Antworten zum Klimawandel, werden mit einer dezentralen Energieerzeugung und der daraus erfolgenden Energieunabhängigkeit gegeben und können Grundlage für regionale Wertschöpfung und Entwicklung der Region sein.
Die SG Dahlenburg ist im vorliegenden Entwurf mit ca. 11% ihrer Grundfläche für Vorranggebiete Windenergienutzung bedacht. Sie gehört zu den Samtgemeinden im Landkreis, die mit am meisten Fläche für regenerative Energieerzeugung zur Verfügung stellen soll.
Die Frage der Ausgewogenheit und Zumutbarkeit ist im vorliegenden Entwurf nach unserer Auffassung noch nicht ausreichend abgearbeitet.
Um Zumutbarkeit und Verträglichkeit für die Menschen zu verbessern, sollten folgende Rahmenbedingungen angepasst, detaillierter abgearbeitet und geprüft werden:
1. Der bisherige Entwurf sieht vor, dass
- überplante Ortsteile mit einer Abstandsregelung von 900 m bedacht werden sollen.
- Eine Ortschaft ohne vorhandene Bauleitplanung wird mit einer Abstandsregel von 800 m geschützt.
- Splittersiedlungen erhalten als Schutzraum nur eine Abstandsregel von 600m.
- Wir halten die Regelung zum Punkt 2 (Differenzierung zwischen mit einer Bauleitplanung versehenen und nicht beplanten Innenbereich) für nicht tragfähig, da sich im Gebiet der Samtgemeinde Dahlenburg alte und auch große zusammenhängende Wohnbebauungen befinden, die allein aufgrund ihres Alters keine Bauleitplanung vorweisen. Diese Regelung entspricht mutmaßlich nicht dem Schutzziel dieser Abstandsregel für bebaute Innenbereiche. Hier sollten der Einfachheit halber die gleichen Abstandsregeln (900 m) gelten.
Die Abstandsregel von 900 m sollte auch für Splittersiedlungen vereinbart werden, damit Menschen ausreichend und gleichberechtigt geschützt sind.
2. Die Verteilung der Vorrangflächen sollte im Landkreis ausgewogener dargestellt werden. Um eine ausgewogenere Verteilung zu ermöglichen, sollten Gemeinden, die mehr Windkraft ansiedeln wollen, die Gelegenheit erhalten, geeignete Flächen einzubringen und mittels Einzelfallprüfung eine Verträglichkeit und Eignung darzustellen. Gemeinden mit unverhältnismäßig hohem Flächenkontingenten könnten so entlastet werden. Das neue Modernisierungspaket der Bundesregierung für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung scheint für diese Anwendung eine rechtliche Grundlage vorbreitet zu haben (Handlungsspielraum für Kommunen soll erweitert werden). Eine Flächenabgabe an andere Kommunen kann für Kompensation sorgen.
3. Die Parameter zur Verteilung der Vorrangflächen in den Landkreisen im Land Niedersachsen und im Bund ist zu überprüfen und zu hinterfragen. Sind die Kriterien richtig aufgestellt worden?
4. Eine Einzelfallprüfung in den Kommunen zulassen, die Flächen anbieten wollen und eine Abtretung von Flächen an andere Kommunen ermöglichen, um landkreisübergreifend mehr Ausgewogenheit herzustellen.
5. Tourismus- und Erholungsschwerpunkte der SG Dahlenburg bei der Weiterbearbeitung beachten.
6. Für die Speicherung von Energie müssen Flächen für den Bau dieser Anlagen in der Nähe von Windparks und in der Nähe von zukünftigen Einspeisepunkten, an Gewerbebetrieben, Industrieanlagen sowie für den Ausbau von Wärmenetzen zur Verfügung gestellt werden. Dieses Flächenkontingent muss mitgestaltet werden. Das fehlt.
7. Die erforderlichen Ausgleichsflächen für den Bau von Windkraftanlagen sollte in Zahl und Flächenbedarf von Beginn an mitgedacht werden, um Umsetzbarkeit realistisch betrachten zu können. Die Darstellung fehlt im RROP.
Wir bitten um umfassende Prüfung.
Mit freundlichen Grüßen