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"Corona-Regeln vor Ort"

Es gelten folgende Regeln für den Zugang ins Rathaus:

Für einen Zugang ins Rathaus durch Gäste und Besucher gilt die 3 G-Regel sowie das Tragen einer FFP2-Maske. Das bedeutet: Besucherinnen und Besucher müssen nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Der Impfnachweis kann digital oder in Papierform vorgelegt werden. Die Gültigkeit des Antigen-Test`s beträgt 24 Stunden, die eines PCR-Test`s 48 Stunden. Selbsttest werden nicht anerkannt.

Wir bitten um Ihr Verständnis.