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Bebauungsplan Nr. 15 „Am Maybruch" mit örtlicher Bauvorschrift - Satzungsbeschluss

Bebauungsplan Nr. 15 „Am Maybruch" mit örtlicher Bauvorschrift - Satzungsbeschluss

 

 

Flecken Dahlenburg
Die Bürgermeisterin

 

Bekanntmachung

Bebauungsplan Nr. 15 „Am Maybruch" mit örtlicher Bauvorschrift

Satzungsbeschluss

Der Rat des Flecken Dahlenburg hat in seiner Sitzung am 25.04.2018 dem vorliegenden Bebauungsplan Nr. 15 „Am Maybruch" mit örtlicher Bauvorschrift gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im anliegenden Übersichtsplan durch eine schwarze unterbrochene Linie kenntlich gemacht. 

Mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Lüneburg wird der Bebauungsplan Nr. 15 „Am Maybruch" mit örtlicher Bauvorschrift rechtskräftig.

 Der Bebauungsplan Nr. 15 „Am Maybruch" mit örtlicher Bauvorschrift mit Begründung kann von allen Interessierten bei dem Flecken Dahlenburg im Rathaus in Dahlenburg, Am Markt 17, 21368 Dahlenburg zu den Öffnungszeiten Montag bis Freitag 8.00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr eingesehen werden und über den Inhalt des Bebauungsplans kann Auskunft erteilt werden.

Zusätzlich können die Unterlagen unter www.dahlenburg.de im Internet eingesehen werden.

 Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in

  • § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie
  • § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Mängel des Abwägungsvorgangs
  •  

gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Flecken Dahlenburg geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

 Dahlenburg, den 16.10.2018

                Haut                                                                                Maltzan

       - Bürgermeisterin -                                                          - Gemeindedirektor -