In Deutschland ist während der Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen in der Regel eine Zwischenprüfung entsprechend der Ausbildungsordnung abzulegen. Mit der Zwischenprüfung kann bereits im Laufe der Ausbildung der Ausbildungsstand der Auszubildenden ermittelt werden. Damit sollen eventuelle Wissenslücken deutlich werden, die in der verbleibenden Ausbildungszeit geschlossen werden können.
Wird die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen durchgeführt, muss keine Zwischenprüfung abgelegt werden.
Für die Durchführung der Zwischenprüfung ist der Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle (z.B. Kammer) verantwortlich.
Das Ergebnis der Zwischenprüfung fließt nicht in die Abschlussnote ein. Der Auszubildende bekommt das Ergebnis der Prüfung in einer Teilnahmebescheinigung mitgeteilt. Bei Berufen mit drei- oder dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer soll die Zwischenprüfung vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden, bei zweijähriger Ausbildungsdauer vor dem Ende des ersten Ausbildungsjahres.