Ansprechpartner & mehr

Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

Samtgemeinde Dahlenburg - Meldeamt - Fachbereich Inneres und Ordnung

Postanschrift:
Am Markt 17
21368 Dahlenburg
05851 86 - 32
05851 86 - 40

Leistungsbeschreibung

Einen Nebenwohnsitz, den Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Es kann jedoch eine Weitergabe der Information von der für den Nebenwohnsitz zuständigen Stelle an die für den Sitz der Hauptwohnung zuständigen Stelle erfolgen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Wichtige Informationen zum Thema

Anschrift

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstags auch 14.00 - 18.00 Uhr

Parken

Behindertenparkplatz: Parkplätze hinter dem Rathaus oder vor der Apotheke
Anzahl: 2
Parkplatz: Parkplatz hinter dem Rathaus
Anzahl: 40

Barrierefreiheit

Verkehrsmittel

Fahrplanauskunft