Ansprechpartner & mehr

Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

Samtgemeinde Dahlenburg - Meldeamt - Fachbereich Inneres und Ordnung

Postanschrift:
Am Markt 17
21368 Dahlenburg
05851 86 - 32
05851 86 - 40

Leistungsbeschreibung

Nach dem Meldegesetz kann der Weitergabe persönlicher Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen bei der zuständigen Stelle widersprochen werden. Die Übermittlungssperre gilt für:

  • Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
  • Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
  • Adressbuchverlage
  • Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige
  • das Bundesamt für das Personalmanagement in der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Übersendung von Informationsmaterial.

Daneben kann der Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet widersprochen werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Der Widerspruch gilt nur für die eine zuständige Stelle, bei welcher dieser eingelegt wurde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • formloser Antrag

Welche Gebühren fallen an?

Übermittlungssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Wichtige Informationen zum Thema

Anschrift

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstags auch 14.00 - 18.00 Uhr

Parken

Behindertenparkplatz: Parkplätze hinter dem Rathaus oder vor der Apotheke
Anzahl: 2
Parkplatz: Parkplatz hinter dem Rathaus
Anzahl: 40

Barrierefreiheit

Verkehrsmittel

Fahrplanauskunft