Der Samtgemeinderat ist nach der Kommunalverfassung (Nds. Kommunalverfassungsgesetz) das oberste Organ der Gemeinde und wird alle 5 Jahre von den wahlberechtigten Bürgern gewählt. Die nächste Kommunalwahl findet Ende September/Anfang Oktober 2026 statt.
Der Samtgemeinderat berät und beschließt grundsätzlich öffentlich, wenn nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner eine vertrauliche Behandlung bestimmter Themen erfordern.
Der Rat bildet zur Vorbereitung seiner Beschlüsse aus seiner Mitte Fachausschüsse, an deren Arbeit auch andere Personen beteiligt werden können. Die Ratsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung für ihre ehrenamtliche Tätigkeit. Der Samtgemeinderat hat einen Ratsvorsitzenden aus seiner Mitte gewählt. Dieser leitet die Sitzungen des Rates.
Der Samtgemeindeausschuss als zweites Organ der Gemeinde bereitet die Ratsbeschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung vor; dabei werden die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse beraten. Der Samtgemeindeausschuss beschließt alle wichtigen Angelegenheiten, die weder dem Rat noch dem Hauptverwaltungsbeamten obliegen.
Das dritte Organ der Gemeinde ist der/die Samtgemeindebürgermeister/in. Er/sie gehört dem Rat an und leitet gleichzeitig die Verwaltung. Er/sie ist nicht nur gesetzlicher Vertreter/in, sondern auch politische/r Repräsentant/in der Samtgemeinde.
Weitergehende Informationen zu den Ratsmitgliedern, Fraktionen und Gruppen erhalten Sie in den nachfolgenden Beiträgen. Möchten Sie sich über öffentliche Sitzungen informieren, steht Ihnen dafür das Ratsinformationssystem der Samtgemeinde Dahlenburg zur Verfügung. Hier finden Sie alles über bereits stattgefundene oder geplante öffentliche Sitzungen, können Einladungen, Vorlagen und Protokolle einsehen.
=> Login für Ratsmitglieder und beratende Mitglieder in den Fachausschüssen <=